Quartier 5 - Landgrafenstraße
Das Quartier im Überblick
Gemäß der Stadtratsbeschlüsse vom 4. April und 19. September 2022 sowie dem 27. November 2023 wurde die Gesellschaft von der Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler mit der Wiederherstellung der folgenden im Quartier zusammengefassten Straßenzüge, Parkplätze und Brücken beauftragt:
Landgrafenstraße
Kreuzstraße (Abschnitt von Landgrafenstraße bis BBS)
Apollinarisstraße
Barbarossastraße
Landgrafenbrücke
Schwanenteichbrücke
Städtischer Ahrdüker am Schwanenteich
Landgrafenbrücke: Die Entwurfsplanung wurde dem Stadtrat am 17. Juli 2023 vorgestellt und das Projekt von diesem per Beschluss zur weiteren Bearbeitung freigegeben. Eine Gesamtfertigstellung ist Ende des 4. Quartals 2026 geplant. Die wasserrechtliche Genehmigung ist beantragt und der Bescheid liegt vor. Der Förderantrag zum Neubau der Landgrafenbrücke wurde an die ADD gestellt und in einer Höhe von rd. 5,5 € Mio. brutto bewilligt.
Schwanenteichbrücke: Die Ausschreibung der Planungsleistungen für die neue Schwanenteichbrücke – voraussichtlich eine Hubbrücke - erfolgt im April 2026. Der Förderantrag für den Neubau der Schwanenteichbrücke wurde an die ADD gestellt und in einer Höhe von 2,7 Mio. € brutto bewilligt.
Apollinarisstraße: Für die Wiederherstellung der Apollinarisstraße (Straße und Kanal) wurden die Planungsleistungen ausgeschrieben und an das IB Becker vergeben. Im 3. Quartal 2026 soll mit den Arbeiten begonnen werden.
Wasserleitungsdüker: Das Büro Brendebach ist in der Vorplanung tätig. Der Beginn der baulichen Umsetzung war im 3. Quartal 2025. Die Fertigstellung erfolgt voraussichtlich im 2. Quartal 2026.
Gesamtförderung Straßen und Kanäle: Bislang wurden durch den Fördergeber Mittel in einer Gesamthöhe von 4.720.075,81 € brutto für die im Quartier gefassten Maßnahmen (inkl. beantragter Mehrkosten für den Ahr-Düker) bewilligt.
Zuletzt aktualisiert: April 2026
Nächste Aktualisierung vorraussichtlich: September 2026
Dokumente zum Projekt – Planung, Beschlüsse, Berichte
Dieses Projekt wird gefördert durch den Wiederaufbaufonds mit finanzieller Unterstützung des Bundes und der Länder







