Freiraum an der Ahr in Walporzheim
Das Quartier im Überblick
Die Sport- und Freizeitflächen in Walporzheim wurden durch die Flut am 14. und 15. Juli 2021 vollständig zerstört. Die Gesellschaft wurde von der Stadtverwaltung bislang mit der Umsetzung von insgesamt acht Einzelmaßnahmen beauftragt, die in dem Quartier gefasst sind.
Die Objektplanung Freianlagen wird durch das durch die AuEG damit betraute Landschaftsarchitekturbüro entwickelt. Anfang des Jahres 2026 konnte die Vorplanung (Leistungsphase 2) abgeschlossen werden, dazu wurden neben den fertiggestellten Planwerken ein Pflanz- und Gestaltungskonzept sowie Visualisierungen übergeben. Es ist geplant, die Entwurfsplanung unmittelbar anzuschließen.
Auf Basis der Vorplanung durch das beauftragte Ingenieurbüro wurde für den Bereich des Mühlenteichs Walporzheim der Förderantrag an das MKUEM gestellt. Die Planung sieht vor, den verschütteten westlichen Teil des Mühlenteichs nicht wieder als Bachlauf herzustellen und im Bereich des Sportlerheims eine Quellsituation, die in den offenen und naturnah herzustellenden Verlauf übergeht, zu inszenieren.
Die städtischen Gremien haben der Vorplanung nach vorgelagerter Abstimmung mit den städtischen Abteilungen (u.a. Betriebshof) mit dem Stadtratsbeschluss vom 26. Januar 2026 zugestimmt. Damit ist auch die finale Flächendisposition mit Zusammenlegung der Wanderparkplätze beschlossen. Bereits im November 2025 wurden dem Ortsbeirat Walporzheim die Planungen bei einem Vororttermin vorgestellt. Die Planungen wurden im Kontext der Gesamtplanung verschiedenen Stakeholdern vorgestellt. Aspekte der ökologischen und wasserwirtschaftlichen Fach- und Genehmigungsplanung wurden mit den Genehmigungsbehörden initial besprochen. Das Vorhaben wurde zudem den lokalen Naturschutzverbänden vorgestellt. Zur Information der Öffentlichkeit wurde das Projekt im November bei einer Einwohnerversammlung und im Februar bei einem Bürgerdialog präsentiert.
Die Planung, die hydraulischen Berechnungen und die Abfuhr der Erdmassen für die Gewässerwiederherstellung und die damit verbundene Aufweitung der Ahr liegen in Zuständigkeit des Landkreises. Die aus dieser Planung resultierenden Ergebnisse sind Grundlage für die weitere Planung der Freianlagen und Basis für eine hochwasserresiliente Gestaltung. Die AuEG befindet hierzu in enger Abstimmung mit dem zuständigen Ingenieurbüro sowie den Zuständigen seitens der Kreisverwaltung. Die AuEG hat dazu die aktuellen hydraulischen Ergebnisse und das digitale Geländemodell als Grundlage für die weitere Freianlagenplanung erhalten.
Zum planungsrechtlichen Vorgehen werden mit dem Landkreis und der Stadtverwaltung Abstimmungsgespräche geführt. Für den Sport- und Freizeitbereich ist die Erstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Der Aufstellungsbeschluss dazu ist gefasst. Zum Sportplatz wurden zwischenzeitlich ein Fachgutachten und eine Schallimmissionsprognose entwickelt. Empfohlen werden ein Belag aus Naturrasen und weitere Maßnahmen zum Schallschutz, die Planung wird entsprechend weiterentwickelt und die Fachgutachten fließen in die Erstellung des Bebauungsplans ein. Der angrenzende Multifunktionsplatz wird so geplant, dass Veranstaltungen, beispielsweise des örtlichen Karnevalsvereins, dort ihren Platz finden können.
Zuletzt aktualisiert: April 2026
Nächste Aktualisierung vorraussichtlich: September 2026
Dieses Projekt wird gefördert durch den Wiederaufbaufonds mit finanzieller Unterstützung des Bundes und der Länder




