Sport- & Freizeitflächen in Walporzheim

AuEG, September 2023

Die Sport- und Freizeitflächen in Walporzheim wurden durch die Flut am 14. und 15. Juli 2021 vollständig zerstört und werden durch die AuEG im Auftrag der Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler wiederhergestellt.

Die Leistungen für die Objektplanung Freianlagen wurden im Rahmen eines europaweiten Vergabefahrens an das Landschaftsarchitekturbüro Greenbox aus Köln vergeben.

Am 22. Januar 2025 fand ein Kick-off Termin mit allen Projektbeteiligten / Schnittstellen und Genehmigungsbehörden statt. Die Grundlagenermittlung ist weitestgehend abgeschlossen. Aktuell erstellt das Landschaftsarchitekturbüro erste Planungsüberlegungen.

Für die Gewässerwiederherstellung der Ahr liegt die Zuständigkeit in diesem Gewässerabschnitt bei dem Landkreis. Für die hiermit verbundenen Schnittstellen zwischen Gewässer und den wiederherzustellenden Sport- und Freizeitanlagen wurden bisher mehrere Abstimmungstermine geführt und die vorliegenden Grundlagen sowie Querschnitte seitens der AuEG zur Verfügung gestellt. Die Koordination und die Abfuhr der Erdmassen für die Aufweitung der Ahr liegen ebenfalls in Zuständigkeit des Landkreises. 

Ziel ist eine Absenkung der Hochwasseranschlagslinie, um den Ortsteil Walporzheim bei entsprechenden Ereignissen bestmöglich zu schützen. Hierfür ist unter anderem eine Aufweitung des Gewässerbettes der Ahr, verbunden mit Absenkung des Geländes und Abfuhr großer Aushubmassen, geplant. Um die Auswirkung der geplanten Maßnahmen auf die Hochwasserlinie einschätzen zu können wurde für diesen Teilabschnitt eine erste hydraulische Berechnung seitens der AuEG beauftragt.

Ein weiterer Hydrauliklauf wird nun durch den für die Gewässerwiederherstellung zuständigen Landkreis in Abstimmung mit der AuEG koordiniert und die Vorplanung der Gewässerwiederherstellung seitens des Kreises inklusive der Planungsvorgaben AuEG/Stadt gesamt betrachtet und berücksichtigt. Die Vorplanung für die Gewässerwiederherstellung unter Berücksichtigung der hydraulischen Berechnungen des Büros Winkler wird voraussichtlich Mitte März vorliegen.

Zum planungsrechtlichen Vorgehen wurden mit dem Landkreis und der Stadtverwaltung Abstimmungsgespräche geführt. Für den Sport- und Freizeitbereich ist die Erstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Der Aufstellungsbeschluss dazu ist gefasst. 

 

Gefördert durch den Wiederaufbaufonds mit finanzieller Unterstützung des Bundes und der Länder

Zuletzt aktualisiert: 20. März 2025