Quartier 2 - Innenstadt Ahrweiler

Abgrenzung des Quartiers

Die Gesellschaft nahm adie städtischen Beauftragungen gemäß dem Stadtratsbeschluss vom 19. September 2023 zur Wiederherstellung der im Quartier gefassten Einzelmaßnahmen an. Hierzu gehören u. a. die folgenden Straßenzüge und Plätze:

  • Ahrhutstraße

  • Niederhutstraße

  • Marktplatz

  • Altenbaustraße

  • Oberhutstraße

Kanalsanierung: Der Auftrag zur Kanalsanierung in geschlossener Bauweise wurde an die Firma KSM Umweltdienste GmbH & Co. KG aus Bischofsheim vergeben. Die Arbeiten sind inzwischen abgeschlossen. Die Kanalwiederherstellung in offener Bauweise wurde ausgeschrieben und an die Firma Rick aus Burgbrohl vergeben. Das Bauanlaufgespräch erfolgte am 17. Juli 2024. Die Arbeiten werden voraussichtlich bis Oktober 2025 andauern.

Straßen: Nach Freigabe der Entwurfsplanung zur Wiederherstellung der Niederhutstr. am 18. Dezember 2023 durch den Stadtrat wurden in einer Infoveranstaltung die Belange der Anlieger gesammelt und die Bauleistung am 1. August 2024 ausgeschrieben. Aktuell der Baustart ist für den 16. September 2024 terminiert. Die voraussichtliche Bauzeit beträgt 1 Jahr.

Förderung: Für die Instandsetzung des Straßenkörpers der Niederhutstraße wurde ein Förderantrag an die ADD gestellt und in Höhe von 1.734.068,00 € brutto bewilligt. Für weitere Straßenzüge im Quartier wurden Förderanträge gestellt und bislang in einer Höhe von 844.157,44 € bereits bewilligt. Die an das MKUEM gestellten Förderanträge zur Kanalsanierung in mehreren Straßenzügen wurden in Höhe von 1.864.917,60 € brutto bewilligt.

 

Zuletzt aktualisiert: 29. August 2024

Gefördert durch den Wiederaufbaufonds mit finanzieller Unterstützung des Bundes und der Länder

Entwurfsplanung zum Download

Oberflächengestaltung Niederhutstraße

Hier finden Sie die Unterlagen zur Beschlussfassung des Stadtrats von Bad Neuenahr-Ahrweiler zur Wiederherstellung der Niederhutstraße zum herunterladen. Der Stadtrat beschloss am 18. Dezember 2023 die Wiederherstellung der Niederhutstraße, gemäß der vorgestellten Vorzugsvariante (Variante 1), durch die AuEG ausführen zu lassen.