Feuerwehrhaus Heppingen
Durch die Flutkatastrophe vom 14./15.7.2021 ist die Feuerwache der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler Ortsteil Heppingen zerstört worden. Das Bestandsgebäude der Feuerwehr der Ortsgemeinde lag in beengter Lage in der Ortsmitte, unmittelbar hinter der Durchgangsstraße an einem Bachlauf. Das sanierungsbedürftige Gebäude befindet sich in einer einsatztechnisch ungünstigen Lage und entspricht nicht den heutigen funktionalen Anforderungen der Feuerwehr.
Da eine Sanierung des bestehenden Gebäudes aus technischer und wirtschaftlicher Sicht, sowie hinsichtlich der ungünstigen Lage nicht sinnvoll ist, soll die Einrichtung an einem neuen Standort untergebracht werden. Die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler stellt hierzu ein verkehrstechnisch günstig gelegenes Grundstück am Ortsausgang von Heppingen zur Verfügung. Die AuEG wurde mit dem Wiederaufbau des Feuerwehrhauses Heppingen durch die Stadtverwaltung im Juli 2022 beauftragt.
Nachdem durch Beschluss des Stadtrates vom 10. Oktober 2022 die Standortentscheidung getroffen wurde, hatte die AuEG durch ein EU-weites Vergabeverfahren das Architekturbüro Feigenbutz Architekten PartGmbB aus Karlsruhe als Planer identifiziert und beauftragt. Der Vorentwurf wurde am 8. April 2024 dem Stadtrat vorgestellt und von diesem freigegeben.
Derzeit ist die Vorentwurfsplanung in der finalen Abstimmung. Der Architekt erstellte eine Kostenschätzung für den Förderantrag, welcher zwischenzeitlich vorbereitet wurde und noch in diesem Jahr gestellt werden soll. Der Bebauungsplan befindet sich im Anhörungsverfahren für Träger öffentlicher Belange. Die Außenanlagenplanung erfolgt derzeit in Abstimmung mit dem Planer. Eine Abstimmung mit der Feuerwehr zum optimierten Grundrisskonzept ist abgeschlossen. Die EU-Ausschreibung für TGA und Statik ist erfolgt. Angebotsanfragen zu Brandschutz und Baugrunduntersuchung, ein Bodengutachten sowie die Kampfmittelsondierung sind gleichsam erfolgt.
Zuletzt aktualisiert: 20. November 2024
Gefördert durch den Wiederaufbaufonds mit finanzieller Unterstützung des Bundes und der Länder