Feuerwehrhaus Ahrweiler
Die Bausubstanz des Gebäudes ist durch die Flut 2021 stark beschädigt, Gebäudeteile mussten bereits unmittelbar nach dem Flutereignis abgebrochen werden. Das Raumprogramm unter Beachtung der aktuellen Vorgaben ist auf dem Bestandsgrundstück mangels Flächen nicht mehr zu realisieren. Erforderlich wurde daher der Ersatzneubau eines Feuerwehrhauses an anderer Stelle, womit die AuEG durch die Stadtverwaltung beauftragt wurde.
Die finale Standortentscheidung wurde am 23. Januar 2023 dem Stadtrat als Beschlussvorlage zur Freigabe vorgelegt und beschlossen. Es wurde sich zugunsten des Standorts Ahrstadion entschieden, welcher nachweislich alleinig als Standort für den Neubau geeignet ist.
Die Leistungsphasen Grundlagenermittlung (LPH1) und Vorplanung (LPH2) nach HOAI sind abgeschlossen. Die Leistungsphase Entwurfsplanung (LPH3) nach HOAI ist nach erfolgter Planungsoptimierung aktuell in Arbeit. Der B-Plan inkl. Festsetzungen und Begründungen ist in finaler Bearbeitung und wird im nächsten Schritt den städtischen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt.
Eine Machbarkeitsstudie für die Fassadenbegrünung ist erarbeitet und vorgelegt worden. Die Leistungen des Freiraumplaners wurden in den LPH 1 und 2 beauftragt; Bietergespräche für Freiraumplanung auf Basis der EU-weiten Ausschreibung sind terminiert, die Vergabe ist im 3. Quartal 2024 geplant. Statik, Tragewerksplanung, TGA und die nachfolgende Architektenleistung ab LPH 4 wurden zwischenzeitlich vergeben. Ein Auftaktgespräch mit allen Fachplanern ist erfolgt. Eine wasserrechtliche Genehmigung wurde mit der Fachbehörde vorabgestimmt und der Antrag befindet sich in Vorbereitung.
Die beiden freiwilligen Feuerwehren wurden im Rahmen gemeinsamer Infoveranstaltungen über den aktuellen Stand der Planungen fortwährend informiert und erhielten die Gelegenheit Anregungen zu geben. Der Abbruch des alten Jahnstadions ist bis Ende zum Jahresende 2024 geplant.
Zuletzt aktualisiert: 29. August 2024
Gefördert durch den Wiederaufbaufonds mit finanzieller Unterstützung des Bundes und der Länder