Ahr-Therme
Die Bausubstanz der Ahr-Thermen wurde durch die Flutkatastrophe 2021 stark beschädigt. Die freistehenden Gebäude mit ehemaliger Saunanutzung sind als Totalschaden zu klassifizieren. Zudem wurden die Außenanlagen stark beschädigt. So ist eine umfassende Sanierung des Hauptgebäudes und der Außenanlagen erforderlich. Die Beauftragung der AuEG hierzu erfolgte am 8. Mai 2024.
Im Vorgriff auf eine Beauftragung wurde am 14. September 2023 ein Förderantrag an das BMWSB (Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen) in Höhe von 6.000.000 € brutto zur energetischen Sanierung gestellt, der jedoch nicht bewilligt wurde.
Ein Vorabstimmungstermin mit der ISB zur konkreten Klärung des Antrags fand vor Ort am 6. August 2024 statt.
Im Jahr 2024 fanden 4 Workshops zur Ideenfindung zum Thema Konzeptfindung und Betreibermodell statt. Dazu ist von Spezialisten ein Betreibermodell ausgearbeitet worden. Ein Gutachten mit Wirtschaftlichkeitsprognose und Handlungsempfehlungen der Sportstättenbetriebs- und Planungsgesellschaft mbH & Co KG, Herne, (Stand Dezember 2024) liegt vor.
Auf Basis der Workshops wurde ein Anforderungsprofil erarbeitet und eine Machbarkeitsstudie mit einer ersten Konzeptplanung (Stand 11. November 2024) erarbeitet.
Der ISB-Antrag wurde im Jahr 2024 erarbeitet und im Januar 2025 eingereicht. Parallel wurde der Förderstrang über kommunale Förderung geprüft, jedoch konnte eine Grundlage seitens der Gutachter auch nach mehreren Abstimmungen nicht bestätigt werden, sodass entschieden wurde, nur den ISB-Strang weiterzuverfolgen.
Zuletzt aktualisiert: 20. März 2025
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